Klarposten

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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

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Fassung 1.0 vom 02.11.2026

§ 1 Vertragsparteien und Vertragsschluss

Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Nutzung von Klarposten.

  1. Verantwortlicher ist die Verwaltung, die Klarposten nutzt (im Folgenden „Kunde“).
  2. Auftragsverarbeiter ist Lucas Kickermann, Klarposten, Zehlendorfer Straße 19 A, 14513 Teltow (im Folgenden „Klarposten“).
  3. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde beim Anlegen seiner Verwaltung in der App die Zustimmung zu diesem Vertrag erklärt. Klarposten speichert Datum, Uhrzeit, Fassung und das zustimmende Nutzerkonto als Nachweis. Der Vertrag wird damit in einem elektronischen Format im Sinne von Art. 28 Abs. 9 DSGVO geschlossen.
  4. Der Vertrag gilt für die gesamte Dauer der Nutzung von Klarposten, einschließlich einer kostenlosen Testphase oder Pilotphase, und darüber hinaus, solange Klarposten Daten des Kunden verarbeitet.

§ 2 Einbeziehung der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission

  1. Die Parteien vereinbaren die Standardvertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern gemäß Art. 28 Abs. 7 DSGVO aus dem Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021 (im Folgenden „Klauseln“). Die Klauseln werden in der im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 199 vom 7.6.2021, S. 18) veröffentlichten deutschen Fassung unverändert und vollständig Bestandteil dieses Vertrags.
  2. Die nach den Klauseln auszufüllenden Anhänge I bis IV sind unten in diesem Vertrag enthalten. Verweise der Klauseln auf die Verordnung (EU) 2018/1725 finden keine Anwendung.
  3. Es gelten folgende Wahlmöglichkeiten der Klauseln:
    • Klausel 5 (Kopplungsklausel): wird nicht vereinbart.
    • Klausel 7.7 Buchstabe a: Es gilt Option 2, allgemeine schriftliche Genehmigung. Klarposten unterrichtet den Kunden über beabsichtigte Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter in Anhang IV mindestens 14 Tage im Voraus. Die Unterrichtung erfolgt per E-Mail an die Adresse des Inhaberkontos der Verwaltung und damit schriftlich im Sinne von Art. 28 Abs. 9 DSGVO.
  4. Im Fall eines Widerspruchs zwischen den Klauseln und anderen Bestimmungen dieses Vertrags, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Klarposten oder sonstigen Vereinbarungen gehen die Klauseln vor (Klausel 4).

§ 3 Ergänzende Regelungen

Die folgenden Regelungen ergänzen die Klauseln. Sie schränken die Klauseln nicht ein und stehen nicht im Widerspruch zu ihnen.

  1. Weisungen: Als dokumentierte Weisung des Kunden gelten dieser Vertrag, die Nutzung der Funktionen der App durch den Kunden und seine Nutzer sowie Weisungen in Textform (z. B. E-Mail) des Inhaberkontos.
  2. Unterrichtung über Einwände: Erhebt der Kunde gegen einen neuen Unterauftragsverarbeiter innerhalb der Frist aus § 2 Abs. 3 einen begründeten datenschutzrechtlichen Einwand und finden die Parteien keine Lösung, kann der Kunde den Nutzungsvertrag vor dem Einsatz des neuen Unterauftragsverarbeiters ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
  3. Überprüfungen (Klausel 7.6): Klarposten stellt dem Kunden auf Anfrage die zum Nachweis der Einhaltung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Prüfungen vor Ort stimmt der Kunde mit angemessener Vorankündigung ab; sie finden während der üblichen Geschäftszeiten statt und berücksichtigen die Vertraulichkeit der Daten anderer Kunden.
  4. Rückgabe und Löschung (Klausel 10 Buchstabe d): Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst über die Exportfunktion der App herunterladen (Rückgabe). Nach Vertragsende kann der Kunde den Export noch 30 Tage lang abrufen; danach löscht Klarposten alle Daten des Kunden. Der Inhaber kann die Verwaltung auch selbst jederzeit vollständig löschen. Aus Datensicherungen der Dienstleister werden gelöschte Daten innerhalb von höchstens 7 weiteren Tagen entfernt. Klarposten bescheinigt dem Kunden die Löschung in Textform. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von Klarposten bleiben unberührt.
  5. Technische und organisatorische Maßnahmen: Klarposten darf die Maßnahmen in Anhang III durch gleichwertige oder wirksamere Maßnahmen ersetzen. Das Schutzniveau darf dabei nicht sinken. Wesentliche Änderungen teilt Klarposten dem Kunden mit.
  6. Kontakt: Ansprechpartner für den Datenschutz bei Klarposten ist Lucas Kickermann, lucas@klarposten.de. Ein Datenschutzbeauftragter ist nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG nicht zu benennen.
  7. Änderungen: Eine neue Fassung dieses Vertrags wird dem Kunden in der App zur Zustimmung vorgelegt. Bis zur Zustimmung gilt die bisher vereinbarte Fassung. Aktualisierungen der Anhänge nach Klausel 2 und Klausel 7.7 bleiben davon unberührt.

Anhang I – Liste der Parteien

Verantwortlicher:

Auftragsverarbeiter:

Anhang II – Beschreibung der Verarbeitung

Kategorien betroffener Personen

Kategorien personenbezogener Daten

Anmelde-, Sicherheits- und Rechnungsdaten (z. B. Passwort-Hashwerte, Anmeldezeitpunkte, IP-Adressen) verarbeitet Klarposten in eigener Verantwortung; siehe die Datenschutzhinweise der App.

Sensible Daten: Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) und von Daten über strafrechtliche Verurteilungen (Art. 10 DSGVO) ist nicht vorgesehen. Der Kunde gibt solche Daten nicht ein und leitet keine E-Mails mit solchen Daten weiter. Die App weist bei der Erfassung darauf hin, dass Namen von Eigentümern oder Mietern nicht nötig sind. Gelangen solche Daten dennoch versehentlich, etwa mit einer weitergeleiteten E-Mail, zu Klarposten, werden sie nicht gesondert ausgewertet und mit der E-Mail nach spätestens 30 Tagen gelöscht.

Art der Verarbeitung: Speichern, Anzeigen, Ordnen, Berechnen von Beträgen, Erzeugen von PDF- und CSV-Dateien, Versenden von E-Mails an Nutzer (Einladung, Bestätigung, Passwort), Auslesen von Verwalterverträgen und, sobald verfügbar, Auswerten weitergeleiteter E-Mails mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (KI), jeweils als Vorschlag zur Bestätigung durch den Nutzer, Export und Löschen.

Zweck der Verarbeitung: Bereitstellung der Software Klarposten zur Erfassung, Dokumentation und Aufstellung von Sonderleistungen und zugehörigem Aufwand je Eigentümergemeinschaft sowie die dafür nötige Fehlerbehebung.

Dauer der Verarbeitung: für die Dauer des Nutzungsvertrags und bis zur Löschung nach § 3 Abs. 4. Protokolleinträge über Änderungen werden nach 24 Monaten gelöscht. An Klarposten weitergeleitete E-Mails werden nach spätestens 30 Tagen gelöscht.

Unterauftragsverarbeiter: Gegenstand, Art und Dauer der Verarbeitung durch Unterauftragsverarbeiter ergeben sich aus Anhang IV.

Anhang III – Technische und organisatorische Maßnahmen

Vertraulichkeit und Zugriffskontrolle

Verschlüsselung und Übertragung

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Datensparsamkeit, Löschung und Rückgabe

Organisation und Überprüfung

Anhang IV – Liste der Unterauftragsverarbeiter

Der Kunde genehmigt den Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter. Sie werden jeweils für die Dauer des Nutzungsvertrags eingesetzt.

UnterauftragsverarbeiterLeistungOrt der Verarbeitung
Supabase Pte. Ltd., Singapur, mit Supabase, Inc., USA (Support und Betrieb); Kontakt: privacy@supabase.io Datenbank, Anmeldedienst, Dateispeicher, Datensicherung Rechenzentrum in Frankfurt am Main (Deutschland). Zugriffe aus Drittländern zu Support- und Betriebszwecken sind möglich; Grundlage sind EU-Standardvertragsklauseln.
Vercel Inc., 440 N Barranca Avenue #4133, Covina, CA 91723, USA Betrieb der Anwendung (Server, Auslieferung der Seiten) Serverregion Frankfurt am Main (Deutschland). Grundlage für mögliche Übermittlungen in die USA: Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework und EU-Standardvertragsklauseln.
Mailgun Technologies, Inc., 112 E Pecan St #1135, San Antonio, TX 78205, USA (Sinch-Gruppe) Versand von E-Mails an Nutzer (Bestätigung, Einladung, Passwort) und, soweit genutzt, Empfang weitergeleiteter E-Mails EU-Region mit Rechenzentrum in Deutschland. Grundlage für mögliche Übermittlungen in die USA: EU-Standardvertragsklauseln.
Amazon Web Services EMEA SARL, 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg KI-gestütztes Auslesen von Verwalterverträgen und Auswerten weitergeleiteter E-Mails über Amazon Bedrock. Nur eingesetzt, wenn die jeweilige KI-Funktion in der App verfügbar ist und genutzt wird. Region Frankfurt am Main mit EU-Inferenzprofil: Verarbeitung ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der EU.
Zoho Corporation B.V., Beneluxlaan 4B, 3527 HT Utrecht, Niederlande E-Mail-Postfach von Klarposten für Support-Anfragen; betrifft nur Daten, die der Kunde selbst per E-Mail an Klarposten schickt Rechenzentren in der EU

Für Unterauftragsverarbeiter mit Sitz außerhalb der EU stellt Klarposten nach Klausel 7.8 sicher, dass Übermittlungen in Drittländer nur auf Grundlage von Kapitel V der DSGVO erfolgen, insbesondere eines Angemessenheitsbeschlusses (EU-US Data Privacy Framework) oder der Standardvertragsklauseln nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, die in die Verträge der Dienstleister einbezogen sind.